Das können
und lieben wir

Unsere Leistungen

Architektur

Wir prüfen Potenziale, analysieren Chancen und Risiken und schaffen in der Phase Null eine fundierte Basis für Ihre Projekte – klar, strategisch und zukunftsorientiert.

Generalplanung

Als Generalplaner übernehmen wir die ganzheitliche Organisation, Steuerung und Kontrolle aller Projektbeteiligten über alle Leistungsphasen hinweg. Die erfolgreiche Planung beginnt mit dem Entwurf, den wir von den ersten Ideen bis zur Budgetplanung begleiten. Bei der Einreichung der Planung an die Behörden überprüfen wir alle relevanten öffentlich-rechtlichen Belange sorgfältig. – alles aus einer Hand, für ein reibungsloses und erfolgreiches Projekt.

Vergabe

Die richtigen Handwerksunternehmen für Ihr Bauvorhaben zu finden ist nicht immer so einfach. Wir unterstützen Sie daher bei dem Ausschreibungs- verfahren und der Auswertung.

Projektbegleitung

Einen Bauablauf richtig zu koordinieren und dokumentieren fällt als einer der wichtigsten Leistungen in der gesamten Projektierungsphase. Hierbei ist es wichtig die im Bau anfallenden Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und eine angemessene Lösung zu finden.

Brandschutz

Wir entwickeln ganzheitliche Brandschutzkonzepte, prüfen bestehende Lösungen und begleiten Sie bei der Umsetzung – individuell, rechtssicher und abgestimmt auf Ihre Projektanforderungen.

Visualisierung

Mit präzisen und atmosphärischen Visualisierungen machen wir Ihre Ideen greifbar – von fotorealistischen Darstellungen bis hin zu Konzeptbildern, die Emotionen wecken.

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Fragen &
Antworten

Wir empfehlen, mindestens 6-12 Monate vor dem geplanten Baubeginn mit der Planung zu starten, um ausreichend Zeit für die Genehmigung, die Detailplanung und die Auswahl der richtigen Fachplaner zu haben. Bei komplexeren Projekten kann es auch länger dauern.

In den Leistungsphasen 1 bis 5 kümmern wir uns um alle grundlegenden Schritte von der ersten Idee bis zur Bauantragsstellung. Dies umfasst die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung, inklusive der Koordination und Kommunikation mit Behörden und Fachplanern, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.

Sollte Ihr Bauantrag abgelehnt werden, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Gründe und erarbeiten eine Lösung. In vielen Fällen können Anpassungen vorgenommen werden, die zu einer erneuten Genehmigung führen.

Das kommt auf die Größe und Nutzung des Gebäudes sowie auf die baurechtlichen Vorschriften Ihres Standorts an. In der Regel sind kleinere Anbauten wie Gartenhäuser oder Dachgauben genehmigungsfrei oder benötigen lediglich eine Bauanzeige, jedoch gibt es auch Ausnahmen, bei denen ein Antrag erforderlich ist.

Die Kosten für die Planung hängen vom Umfang des Projekts und den benötigten Leistungen ab. Wir arbeiten transparent und kalkulieren auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gerne erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot, das alle gewünschten Leistungen umfasst.

Es ist nicht immer erforderlich, dass Sie während der gesamten Planung regelmäßig vor Ort sind. Wir führen die wichtigsten Besprechungen digital oder in unserem Büro durch, um sicherzustellen, dass Sie stets gut informiert sind. Bei besonderen Fragen oder Änderungen besprechen wir alles in persönlichen Terminen.

Änderungen während der Planung sind selbstverständlich möglich, jedoch können Sie die Projektzeit und -kosten beeinflussen. Wir besprechen alle Anpassungen im Detail und informieren Sie über etwaige Auswirkungen auf den Zeitplan und das Budget.

Die Dauer für die Planung und Genehmigung eines Gebäudes ist von vielen Faktoren stark abhängig und sollte bei Einfamilienhäusern und kleineren Projekten zwischen 3-6 Monate vor angestrebtem Baubeginn erfolgen. Bei größeren Wohngebäuden bzw. Wohnanlagen oder Gewerbe-/Industriebauten sollte mit einer Planungs- und Genehmigungszeit von ca. 6-12 Monaten gerechnet werden.

Unser Planungsbüro ist in allen Belangen der Gestaltung, Genehmigung und technischen sowie baulichen Details fachlich kompetent aufgestellt, sodass wir Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung kreativ begleiten können.

Wir haben einen sehr hohen Anspruch auf transparente und objektive Beratung und handeln daher immer im Sinne der Bauherrschaft. Ein großer Vorteil bei uns ist die Planungssicherheit in allen Belangen sowie die komplette Individualität und Freiheit bei der Gestaltung der Grundrisse.

Ein Wintergarten erfüllt die Anforderungen eines Aufenthaltsraumes gem. §43 NBauO und ist somit genehmigungspflichtig. Auch wenn dieser eine kleine oder leichte Bauweise aufweist.

Unter einer Baumitteilung (auch Bauanzeige genannt) versteht sich das Genehmigungsverfahren nach §62 NBauO und setzt die Bauaufsichtsbehörde in Kenntnis der Baumaßnahme.

Bei einem Bauantrag nach §63 bzw. §64 NBauO prüft die Bauaufsichtsbehörde die Baumaßnahme nach bauordnungsrechtlicher und planungsrechtlicher Zulassung für den Baugrund.

Eine Baumittelung für Wohngebäude kann gestellt werden, wenn folgende Kriterien eingehalten werden:

Ein Gebäude bis Gebäudeklasse 3
Eine Bebauung nach gültigem Bebauungsplan
In Wohngebieten (WS, WR, WA & WB)
Wenn es sich um ein Nebengebäude handelt (Garage, Schuppen, etc.)

Eine Bebauung im Grenzbereich ist zwar nach §5 Abs. 8 NBauO zugelassen, allerdings gibt es dort ein paar Regeln die zu beachten sind. Zunächst sind nur Garagen (bzw. Carports) oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten im Grenzbereich des Grundstücks zugelassen. Die maximale Länge des Gebäudes entlang der jeweiligen Grenze darf maximal 9,00 Meter betragen und eine maximale Höhe von 3,00m nicht überschreiten. Auf dem gesamten Baugrundstück darf der Grenzbereich über eine gesamte Länge von 15,00m bebaut werden. Dabei ist anzumerken, dass eventuelle Entwässerungsrinnen zum Baukörper gehören und nicht über die Grenze herausragen dürfen. In diesem Falle ist eine innenliegende Entwässerungsrinne zu planen.

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit Zuschüssen und Krediten den Bau und Erwerb von energieeffizienten Gebäuden. Dabei gilt: Die Fördersumme ist abhängig von dem Energiestandard, der angestrebt wird. Die KfW-Bank hat deshalb die einzelnen Standards klassifiziert und setzt sie wie folgt fest: 55, 55 EE, 40, 40 EE und 40 Plus. Der Kredit übernimmt je nach Effizienzklasse 15 bis max. 25 Prozent von einem maximalen Kreditbetrag der förderfähigen Kosten von 150.000€ pro Wohneinheit.

Ein Bebauungsplan (abgekürzt „B-Plan“) wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält rechtsverbindliche Festlegungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebiets.

Im Bebauungsplan werden Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Grundstückszuschnitt, Freiflächen, uvm. Bestimmt. Der Bebauungsplan ist rechtlich bindend für Bauherren, Bauplaner und Bauaufsichtsbehörden. Andererseits gewährt ein Bebauungsplan auch das grundsätzliche Recht zur Bebauung.

Im Bebauungsplan werden die einzelnen Baugebiete genauer bestimmt und mit folgenden Punkten festgesetzt:

Baugebiet (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Industriegebiet, uvm.),Maß der Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl)
Bauweise (offen oder geschlossen)
Form der Gebäude sowie Dachform/-neigung (z.B. Walm- oder Satteldach)
Anzahl der Nutzungseinheiten pro Gebäude
Höhenbegrenzungen
Gestalterische Festsetzungen (z.B. Fassadenmaterial oder -farbe, Dachfarbe)
Bepflanzung

Die Dauer für die Planung und Genehmigung eines Gebäudes ist von vielen Faktoren stark abhängig und sollte bei Einfamilienhäusern und kleineren Projekten zwischen 3-6 Monate vor angestrebtem Baubeginn erfolgen. Bei größeren Wohngebäuden bzw. Wohnanlagen oder Gewerbe-/Industriebauten sollte mit einer Planungs- und Genehmigungszeit von ca. 6-12 Monaten gerechnet werden.

Unser Planungsbüro ist in allen Belangen der Gestaltung, Genehmigung und technischen sowie baulichen Details fachlich kompetent aufgestellt, sodass wir Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung kreativ begleiten können.

Wir haben einen sehr hohen Anspruch auf transparente und objektive Beratung und handeln daher immer im Sinne der Bauherrschaft. Ein großer Vorteil bei uns ist die Planungssicherheit in allen Belangen sowie die komplette Individualität und Freiheit bei der Gestaltung der Grundrisse.

Unter einer Baumitteilung (auch Bauanzeige genannt) versteht sich das Genehmigungsverfahren nach §62 NBauO und setzt die Bauaufsichtsbehörde in Kenntnis der Baumaßnahme.

Bei einem Bauantrag nach §63 bzw. §64 NBauO prüft die Bauaufsichtsbehörde die Baumaßnahme nach bauordnungsrechtlicher und planungsrechtlicher Zulassung für den Baugrund.

Eine Baumittelung für Wohngebäude kann gestellt werden, wenn folgende Kriterien eingehalten werden:

  • Ein Gebäude bis Gebäudeklasse 3
  • Eine Bebauung nach gültigem Bebauungsplan
  • In Wohngebieten (WS, WR, WA & WB)
  • Wenn es sich um ein Nebengebäude handelt (Garage, Schuppen, etc.)

Eine Bebauung im Grenzbereich ist zwar nach §5 Abs. 8 NBauO zugelassen, allerdings gibt es dort ein paar Regeln die zu beachten sind. Zunächst sind nur Garagen (bzw. Carports) oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten im Grenzbereich des Grundstücks zugelassen. Die maximale Länge des Gebäudes entlang der jeweiligen Grenze darf maximal 9,00 Meter betragen und eine maximale Höhe von 3,00m nicht überschreiten. Auf dem gesamten Baugrundstück darf der Grenzbereich über eine gesamte Länge von 15,00m bebaut werden. Dabei ist anzumerken, dass eventuelle Entwässerungsrinnen zum Baukörper gehören und nicht über die Grenze herausragen dürfen. In diesem Falle ist eine innenliegende Entwässerungsrinne zu planen.

Ein Wintergarten erfüllt die Anforderungen eines Aufenthaltsraumes gem. §43 NBauO und ist somit genehmigungspflichtig. Auch wenn dieser eine kleine oder leichte Bauweise aufweist.

Ein Bebauungsplan (abgekürzt „B-Plan“) wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält rechtsverbindliche Festlegungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebiets.

Im Bebauungsplan werden Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Grundstückszuschnitt, Freiflächen, uvm. Bestimmt. Der Bebauungsplan ist rechtlich bindend für Bauherren, Bauplaner und Bauaufsichtsbehörden. Andererseits gewährt ein Bebauungsplan auch das grundsätzliche Recht zur Bebauung.

Im Bebauungsplan werden die einzelnen Baugebiete genauer bestimmt und mit folgenden Punkten festgesetzt:

  • Baugebiet (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Industriegebiet, uvm.),
  • Maß der Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl)
  • Bauweise (offen oder geschlossen)
  • Form der Gebäude sowie Dachform/-neigung (z.B. Walm- oder Satteldach)
  • Anzahl der Nutzungseinheiten pro Gebäude
  • Höhenbegrenzungen
  • Gestalterische Festsetzungen (z.B. Fassadenmaterial oder -farbe, Dachfarbe)
  • Bepflanzung

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit Zuschüssen und Krediten den Bau und Erwerb von energieeffizienten Gebäuden. Dabei gilt: Die Fördersumme ist abhängig von dem Energiestandard, der angestrebt wird. Die KfW-Bank hat deshalb die einzelnen Standards klassifiziert und setzt sie wie folgt fest: 55, 55 EE, 40, 40 EE und 40 Plus. Der Kredit übernimmt je nach Effizienzklasse 15 bis max. 25 Prozent von einem maximalen Kreditbetrag der förderfähigen Kosten von 150.000 pro Wohneinheit. 

Stand: 01. Nov 2021